Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe muss seine Gebühren erhöhen. Erforderlich werden die Steigerungen, da auch in den kommenden Jahren wieder umfangreiche Infrastrukturprojekte zu realisieren sind. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Verbandsräte in ihrer jüngsten Versammlung am 31. Oktober 2019.
Neben Personalkosten für eine zusätzliche Stelle im technischen Dienst stellen insbesondere der Unterhalt von Leitungen und Technik den Zweckverband auch im neuen Kalkulationszeitraum 2020 bis einschließlich 2023 vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. „Wir wollen unsere bewährte, vorausschauende Arbeitsweise auch in den kommenden Jahren weiter fortsetzen und wissen, dass sich wieder sehr viel tun muss“, betonte Verbandsvorsitzender August Voit. Die bewusste Bildung einer Investitionsrücklage habe sich gelohnt, um in der jüngeren Vergangenheit etwa den neuen Hochbehälter in Schonstett zu realisieren.
Auch in den nächsten Jahren wolle man daher eine solche Rücklage bilden. So erzeugten nicht zuletzt die Neuausweisungen zweier Wasserschutzgebiete zusätzliche Kosten. Während das künftige Gebiet in Eiselfing derzeit immer noch durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim geprüft werde, sei der Zweckverband bezüglich des Schutzgebiets in Schonstett kürzlich in die konkreten Vorplanungen eingestiegen, so Voit.
Der jährliche Investitionsbedarf in die gesamten Anlagen zur Trinkwasserversorgung liegt laut Kalkulation bei rund einer Million Euro. Aus diesem Grund sprachen sich die Verbandsräte aus den Mitgliedsgemeinden Amerang, Eiselfing und Schonstett einstimmig für eine Gebührenerhöhung aus, welche sich im oberbayerischen Vergleich weiterhin im unteren Bereich bewegt.
Die Grundgebühr beläuft sich somit ab 1. Januar 2020 auf 110 Euro (bislang 90 Euro) pro Jahr bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss von bis zu vier Kubikmetern pro Stunde. Ebenfalls ansteigen wird die Wasserverbrauchsgebühr von bislang 90 Cent auf nun 1,30 Euro pro Kubikmeter.
Unverändert bleiben, aufgrund von nur geringen Abweichungen, im neuen Kalkulationszeitraum hingegen die Herstellungsbeiträge: 2,13 Euro netto pro Quadratmeter nach der Grundstücksfläche sowie 6,92 Euro netto nach der Geschossfläche.