Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe erhöht zum 1. Juli 2023 die Herstellungsbeiträge für die Grund- und Geschossflächen. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Verbandsrät*innen in ihrer jüngsten Sitzung.

Im Rahmen einer Nachkalkulation der letzten realisierten Baugebiete in den Mitgliedsgemeinden Amerang, Eiselfing und Schonstett war festgestellt worden, dass die bislang veranlagten Beiträge nur noch etwa die Hälfte der für den Zweckverband angefallenen Herstellungskosten deckten. Aus diesem Grund habe man ein Fachbüro mit der Erstellung einer Globalberechnung beauftragt, so Verbandsvorsitzender Georg Reinthaler. „Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen wird nun erstmals wieder eine moderate Erhöhung der zuletzt vor zwei Jahrzehnten angepassten Herstellungsbeiträge empfohlen.“

Die Verbandsversammlung stimmte der Erhöhung des Grundflächenbeitrags auf 2,64 Euro pro Quadratmeter und des Geschossflächenbeitrags auf 8,51 Euro pro Quadratmeter jeweils zum 1. Juli 2023 einstimmig zu. Ebenfalls genehmigt wurde die in diesem Zusammenhang erforderliche Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.

Auch bei der Beratung und Abstimmung über den Wirtschaftsplan und die Haushaltssatzung des Zweckverbands für das laufende Jahr ergaben sich keine Gegenstimmen. So fließen in Unterhaltsmaßnahmen 316.000 Euro und die geplanten Investitionen schlagen mit 2,02 Millionen Euro zu Buche. „Neben der Erschließung des Baugebiets in Kammer, Gemeinde Amerang, machen sich insbesondere die erforderlichen Neuausweisungen der beiden Wasserschutzgebiete in Eiselfing und Schonstett finanziell zunehmend bemerkbar“, berichtete Geschäftsleiter Josef Kotter.

Speziell der Erwerb von Tauschgrundstücken für von künftigen Schutzzonen betroffene Landwirt*innen lasse sich derzeit noch durch eine Rücklagenentnahme darstellen. Angesichts zusätzlicher Kosten etwa für Grundwassermessstellen und Planungsleistungen rund um die neuen Wasserschutzgebiete sei in den nächsten Jahren aber eine notwendige Kreditaufnahme wahrscheinlich, prognostizierte Kotter. Die turnusgemäße Neukalkulation der Wassergebühren stehe unabhängig davon im Jahr 2024 an.

Abschließend hatten die Verbandsrät*innen noch die Möglichkeit, den Inhalt von drei jeweils rund 50 Meter tiefen Bohrkernen mit deren Boden- und Gesteinsschichten (Foto) von jüngst durchgeführten Grundwasser-Sondierungsbohrungen in Schonstett zu besichtigen.

Bohrkerne von Grundwasser-Sondierungsbohrungen in Schonstett