Bitte beachten Sie, dass die Befüllung von privaten Pools und Schwimmteichen nur durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe erfolgen darf. Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, sich selbst am Hydranten zu bedienen oder etwa mit Hilfe eines Gartenschlauchs über den eigenen Wasserhahn zu befüllen. Hierbei kann es zu Sogwirkungen kommen, die eine Verunreinigung des Trinkwassers nach sich ziehen. Die Poolbefüllung über den Gartenwasserzähler ist ebenfalls unzulässig, da für Gartengießwasser keine Abwassergebühren berechnet werden und diese im Fall der Poolbefüllung dann hinterzogen würden.

Der Zweckverband stellt Ihnen gegen eine Leihgebühr gerne entsprechende Armaturen inklusive Wasserzähler für die Poolbefüllung zur Verfügung. Kontaktmöglichkeit per Telefon unter 08055-9030440 oder per E-Mail unter technik@wzv-schonstett.de.