Entsprechend der den Bescheiden des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe beigefügten Rechtsbehelfsbelehrungen kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden.

Seit 01. Oktober 2016 ist es neben den bisherigen Einlegungsformen (schriftlich oder zur Niederschrift) auch möglich Widersprüche oder Klagen elektronisch einzulegen. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Bei Einlegung eines Widerspruchs beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe
    Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Behörde eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet: info@wzv-schonstett.de
  • Bei einer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München
    Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden.

Wichtiger Hinweis:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!